Cyber Resilience Act: Neue Meldepflichten für Hersteller ab September 2026

Die Meldepflichten des Cyber Resilience Act treten am 11. September 2026 in Kraft – fünfzehn Monate vor der allgemeinen Anwendbarkeit des CRA. Sie gelten bereits für Produkte, die bereits auf dem Markt sind, und verlangen Reaktionszeiten, die etablierte interne Entscheidungswege herausfordern können. Hersteller, die ihre Vulnerability-Handling-Prozesse jetzt systematisch prüfen und erweitern, sind frühzeitig rechtlich konform und stärken nachweislich die Cybersicherheit ihrer Produkte